Die Bedeutung des Bieterverfahrens
Die Bedeutung des Bieterverfahrens
Bei dem Bieterverfahren handelt es sich eigentlich nicht um eine herkömmliche Auktion oder gar einer Versteigerung. Das Verfahren ist zudem auch zeitlich begrenzt und gibt dem Interessenten die Möglichkeit, ein Kaufgebot für die jeweilige Immobilie abzugeben. Wichtig hierbei ist, dass Immobilien in einem solchen Verfahren keinen fest definierten Kaufpreis haben, sondern der Käufer lediglich ein Gebot liefert, dass der Veräußerer ablehnen, annehmen oder auf jener Basis noch verhandeln kann.
Für Häuser, die mit dem Bieterverfahren zum Kauf angeboten werden, gibt es einen Besichtigungstermin. Auch beim Immobilienverkauf im Bieterverfahren können sich die Interessenten die Immobilie in Ruhe ansehen und sich beim Immobilienmakler über das Haus informieren. Die Bewerber erhalten ein ausführliches Exposé über das Haus. Bei einem konkreten Kaufinteresse an dem Haus hat nun auch der Interessent viele Möglichkeiten, in der geregelten Frist (Gebotsfrist) ein Kaufangebot abzugeben. Dies wird gemeinsam mit dem Anbieter geführt.
Bei diesem Verfahren gibt es normalerweise keinen Angebotspreis und für gewöhnlich auch keinen Mindestpreis. Ein Mindestverkaufspreis kann aber auch durch den Verkäufer bestimmt bzw. festgesetzt werden. So gilt, dass der Kaufinteressent allein entscheidet, welches Angebot er abgibt. Bei einem konkreten Ankaufsinteresse hat nun der Bieter zwei Zielstellungen, die dieser bei einem Gebot berücksichtigen sollte. Dieser möchte der Höchstbietende werden und zugleich auch ein möglichst niedriges Gebot liefern, welches vom Veräußerer auch akzeptiert wird.
In den Angebotsunterlagen wird auch der Verkehrswert der Immobilie festgelegt, der durch eine Immobilienbewertung ermittelt wurde. Dieser stellt allerdings auch keinen Mindestpreis dar, sondern wird zur Information genannt. Das Bieterverfahren für Immobilien erweist sich außerdem auch als innovative Strategie des Hausverkaufs, bei welcher die Käufer ähnlich wie bei Auktionen Gebote abgeben können. Normalerweise gibt es vorab keinen definierten Mindestpreis, damit Bieter die Entscheidung denkbar unbeeinflusst fällen. Im Ausnahmefall können Eigentümer nach Absprache mit dem Immobilienmakler auch einen genauen Mindestpreis festlegen und diesen im Exposé benennen. Durch eine große Anzahl an Bietern entsteht auch eine Wettbewerbssituation, welche zu einem Anstieg des Preises beim Immobilienverkauf führen kann. Bei einem solchen Verfahren bilden sich die Kaufpreise über den Markt, welcher von den Geboten aller Interessenten festgelegt wird.
Anfänglich kam das Verfahren scheinbar bei Immobilien zur Verwendung, welche über einen langen Zeitraum erfolglos zum Verkauf angeboten wurden. In der Tat kann das Bieterverfahren, welches in Deutschland eher weniger gebräuchlich ist, auch in vielen Fällen zum Ziel führen. Jede in dem Verfahren beworbene Immobilie wird normalerweise über einen Zeitraum von etwa vier bis sechs Wochen zur Preisfindung angeboten. Dieses Angebot ist daher auch zeitlich begrenzt. Zwischen einer Besichtigung sowie dem Termin für eine Abgabe des Kaufgebotes liegen meist ein bis zwei Wochen.