Mögliche Stolperfallen beim Hausbau
Mögliche Stolperfallen beim Hausbau
Trotz der bereits hohen und noch immer steigenden Immobilienpreise und Baukosten nimmt die Zahl der Menschen, die sich nach den eignen vier Wänden sehnen, stetig zu. So entscheiden sich viele dafür, dass sie eine eigene Wohnung erwerben oder ein Haus bauen möchten. Dies ist vor allem auch aufgrund der derzeit historisch niedrigen Zinsen geschuldet. So ermöglichen günstige Wohnungs- und Baufinanzierungen auch Menschen, die sich sonst kein Eigentum leisten könnten, den Schritt in die eigenen vier Wände. Während Neubauwohnungen in der Regel im Bauträgervertrieb durch Makler veräußert werden und man sich als Käufer um deutlich weniger Dinge kümmern muss, gilt es beim Hausbau für die Bauherren deutlich mehr zu beachten. Neben der Wahl des adäquaten Finanzierungsrahmens und der passenden Baufirma, sollten vor allem essenzielle Dokumente wie der Bauvertrag geprüft werden.
Haus bauen: Bauvertrag vor Unterzeichnung prüfen
Wer sich dazu entschieden hat, sich ein Haus bauen zu lassen, der wird an irgendeinem Punkt in der Planungs- bzw. Beauftragungsphase mit einem Bauvertrag konfrontiert. Dieser regelt die Rahmenbedingungen und die zu erbringenden Leistungen der Vertragspartner mit den Bauherren. Solche Vertragspartner können Architekten, Generalübernehmer oder Fertighaushersteller sein.
Im Bauvertrag ist neben einer eindeutigen Definition des Vertragsgegenstandes (Haus) inklusive aller Grundrisszeichnungen und Schnittansichten auch eine detaillierte Beschreibung der einzelnen Gewerke, deren Leistungen und Qualitätsstandards enthalten. Dazu zählen zum Beispiel die Beschreibung der gebäudetechnischen, energetischen, elektrotechnischen und sanitären Einrichtungen, Bodenbeläge sowie Schallschutz- und Energieausführungen.
Zudem gibt es Beschreibungen bezüglich vereinbarter Sonderwünsche mit festgesetzten Preissicherheiten, Angaben über Fertigstellungszeitpunkte, Zahlungspläne anhand des tatsächlich erreichten Baustandes und Klauseln bezüglich Vertragsstrafen einer möglichen Bauzeitüberschreitung. Zudem sollte der Bauvertrag auch hinsichtlich einer Gewährleistungsfrist – die in der Regel für eine Dauer von fünf Jahren besteht – sowie einer möglichen Gewährleistungsbürgschaft geprüft werden. Diese stellt für den Auftraggeber (Bauherren) sicher, dass die im Rahmen der fünfjährigen Gewährleistungsfrist aufkommenden Mängel auch genügend finanzielle Mittel für deren Beseitigung zur Verfügung steht.
Konditionen der Baufinanzierung im Einklang mit der persönlichen finanziellen Situation
Damit der Start ins Traumhaus klappt, sollte schon vor dem eigentlichen Grundstückskauf und Hausbau die möglichen Rahmenbedingungen zu deren Finanzierung geklärt werden. Denn nur mit Betrachtung des jeweiligen Haushaltsplanes und des zur Verfügung stehenden Eigenkapitals ist es möglich, einen groben Rahmen für das zur Verfügung stehende Budget zu setzen. Dazu sollten sich die potenziellen Bauherren zunächst einen Überblick über die monatlichen Einnahmen und Ausgaben machen. Auf Basis dieser Aufstellung kann dann in der Diskussion mit dem Finanzierungsberater zusammen mit dem Eigenkapital, dem Gesamtkreditbedarf und der Kreditlaufzeit ein mögliches Finanzierungskonzept ausgearbeitet werden.
Dabei kann natürlich auch mit den verschiedenen Einflussfaktoren, wie der Kreditsumme und dem Finanzierungsrahmen „gespielt“ werden. Abgesehen von möglichen Sondertilgungsraten kann so ein stichhaltiges und belastbares Konzept zur Baufinanzierung ausgearbeitet werden. Nicht vergessen sollte man die Einbindung von öffentlichen Fördermitteln, da die Konditionen meistens sehr günstig sind. Mit Hilfe des dabei grob festgelegten Kreditrahmens ist es auch einfacher, die beim Bau des Hauses und Erwerb des Grundstückes anfallenden Kosten im Blick zu haben. Fallen beispielsweise die Kosten für das Baugrundstück etwas höher aus, dann können in Abhängigkeit des zur Verfügung stehenden Budgets leichte Abstriche bei der Ausstattung und Größe des Hauses gemacht werden.